ePrivacy and GPDR Cookie Consent by Cookie Consent Kultur.Service Bamberg für Schulen und Kitas | KS:BAM-Projektförderung von Stadt und Landkreis Bamberg

Kultur.Service Bamberg für Schulen und Kitas

KS:BAM-Projektförderung von Stadt und Landkreis Bamberg

Förderrichtlinien und Hinweise


Der KS:BAM (Kultur.Service Bamberg für Schulen und Kitas) ist eine Einrichtung des Kulturamtes Bamberg und des Fachbereichs Kultur und Sport des Landratsamtes Bamberg und fördert kulturelle Kooperationsprojekte von Schulen und Kitas aus Stadt und Landkreis Bamberg.

Förderfähig sind Projekte mit kulturellem Bildungsschwerpunkt, die in Kooperation zwischen einer Schule oder Kita und mindestens einem/einer externen Kulturpartner:in erfolgen. Es werden nicht nur und nicht alle Projekte aus der KS:BAM-Datenbank finanziell unterstützt.

Der Fördertopf pro Schul- bzw. Kitajahr umfasst insgesamt mindestens 25.000 €. Innerhalb des Stadtgebietes kann eine Bildungsreinrichtung max. 2.000 € Gesamtförderung im Schul- und Kitajahr 2023/2024 erhalten, bei größeren Einrichtungen (ab 11 Klassen/5 Gruppen) sind es max. 3.000 €. Bildungseinrichtungen im Landkreis Bamberg können bis zu 2.000 € Gesamtförderung im Schul- und Kitajahr 2023/2024 erhalten. Die Fördersummen gelten pro Schultyp (z. B. gilt eine Grund- und Mittelschule als zwei Bildungseinrichtungen).

Antrag

  • Der Antrag muss VOR Projektbeginn von einer Schule/Kita aus Stadt/Landkreis Bamberg gestellt werden.
  • Die Bearbeitung des Antrags kann bis zu vier Wochen in Anspruch nehmen.

Höhe der Förderung

  • Gefördert werden bis zu 60 % der förderfähigen* Gesamtkosten bzw. maximal 800 € je Projekt und nie mehr als der Fehlbetrag.
  • Der Zuschuss ist eine freiwillige Leistung auf die kein Rechtsanspruch besteht.
  • Eine Doppelförderung durch Stadt und Landkreis Bamberg ist nicht möglich!

Abrechnung

  • Die Bildungseinrichtung begleicht zuerst selbst die gesamten Projektkosten.
  • Der KS:BAM-Zuschuss kann innerhalb von drei Monaten nach dem Projekt abgerufen werden. Dazu reicht uns die Einrichtung den ausgefüllten Kosten- und Finanzierungsnachweis sowie die Scans/Kopien der Belege, möglichst in einem PDF ein.
  • Der Zuschuss wird nur an die Bildungseinrichtungen oder eine Lehrkraft/Pädagogische Fachkraft ausgezahlt.
  • Sind die förderfähigen* Gesamtkosten niedriger als angenommen, reduziert sich ggf. auch der Zuschuss (max. 60 %). Sind sie höher, bleibt es bei der in Aussicht gestellten Höhe.
  • Die Bearbeitung des Kosten- und Finanzierungsnachweis kann bis zu vier Wochen in Anspruch nehmen.

Öffentlichkeitsarbeit

  • Die Förderung durch den KS:BAM muss bei der Öffentlichkeitsarbeit der Bildungseinrichtung genannt werden, das Logo finden Sie in der Bewilligungs-E-Mail. Verlinken Sie uns auch gerne auf Facebook und/oder Instagram und nutzen Sie #ksbam bzw. @ks_bam.

Bildergalerie

  • Der KS:BAM möchte die Vielfalt der kulturellen Bildungsprojekte dokumentieren und in die Öffentlichkeit tragen. Auf unserer Website sowie den Social-Media-Kanälen entstehen Bildergalerien, in denen wir gerne auch Ihr Projekt vorstellen.
  • Schicken Sie uns hierfür ein oder mehrere digitale Bilder an kontakt@ks-bam.de (JPG-Format, mind. 800 x 800 Pixel, mit Copyright-Angabe).
  • Die Fotos müssen von den Urhebenden freigegeben sein. Wenn Personen zu sehen sind, bitten wir Sie um Bestätigung, dass diese/deren Eltern mit der Veröffentlichung einverstanden sind.


Noch offene Fragen:
anna.huth@stadt.bamberg.de, 0951 87-1413
Bitte geben Sie, falls bereits vorhanden, immer Ihre Bewilligungsnummer an (siehe Bewilligungsschreiben).


*Nicht förderfähig sind:

  • Einmalige Anschaffungen der Schule/Kita (z.B. Digitalkamera, Mikrofon, Bücher u.Ä.)
  • Personalkosten der Schule/Kita (ausschließlich Honorarkosten für den Kooperationspartner)
  • Druckkosten
  • Reine Präventions-, Umwelt-, Ernährungsprojekte (es sei denn, sie haben einen kultureller Bildungsschwerpunkt)
  • Verpflegung und Übernachtung
  • Angebote für Lehrkräfte, Pädagogische Fachkräfte oder Eltern ohne Kinder/Jugendliche
  • Abschlussfahrten oder Schullandheimaufenthalte
  • Reine Fahrtkosten oder Fahrtkosten außerhalb des Landkreis Bamberg