Förder- und Hilfsprogramme in Bayern und bundesweit für Soloselbstständige und Spielstätten bzw. Veranstalter
Anträge und Fristen für 2022
veröffentlicht am 12.04.2022
Bayern:
Soloselbstständigenprogramm
Die Antragsstellung für das 1. Quartal 2022 ist bis zum 30. Juni 2022 möglich. Weiterhin können auch rückwirkend für das zweite Halbjahr 2021 bis zum 31. März 2022 Anträge gestellt werden.
Spielstätten- und Veranstalterprogramm
Die Antragstellung für das 1. Quartal 2022 ist bis zum 31. Dezember 2022 möglich.
Die Antragstellung für Juli bis Dezember 2021 ist noch bis zum 30. September 2022 möglich.
Die Antragsstellung für das 1. Quartal 2022 ist bis zum 30. Juni 2022 möglich. Weiterhin können auch rückwirkend für das zweite Halbjahr 2021 bis zum 31. März 2022 Anträge gestellt werden.
Spielstätten- und Veranstalterprogramm
Die Antragstellung für das 1. Quartal 2022 ist bis zum 31. Dezember 2022 möglich.
Die Antragstellung für Juli bis Dezember 2021 ist noch bis zum 30. September 2022 möglich.
Bund:
Bis zum 30. April 2022 können die Überbrückungshilfe IV, sowie die Neustarthilfe 2022 beantragt werden.