Allgemeines
Zusammenarbeit von Kultur und Schule/Kita stärken
Der KS:BAM fördert kulturelle Kooperationsprojekte von Schulen und Kitas aus Stadt und Landkreis Bamberg. Der Zuschuss erleichtert Lehr- und Pädagogischen Fachkräften die Umsetzung Kultureller Bildungsangebote in Zusammenarbeit mit außerschulischen Kulturpartner:innen. So bekommen noch mehr Kinder unkompliziert Zugang zu Kultureinrichtungen wie Museen, Theatern oder Kinos und können in Workshops, Wahlkursen oder Projektwochen selbst kreativ werden.
Antrag und Förderrichtlinien
Der KS:BAM fördert kulturelle Bildungsprojekte, die von Kitas und Schulen in Stadt und Landkreis Bamberg in Kooperation mit externen Kulturpartner:innen durchgeführt werden.
Es gibt jeweils einen eigenen Fördertopf für die Stadt und den Landkreis. Die verfügbaren Mittel für das Schul-/Kitajahr 2025/2026 betragen in der Stadt 22.500 €, im Landkreis sind es 17.500 €. Eine Bildungsreinrichtung in Stadt und Landkreis kann max. 2.000 € Gesamtförderung im Schul- und Kitajahr 2025/2026 erhalten. Dies gilt pro Schultyp (z. B. Grund- und Mittelschule am selben Ort zählen je als eine Bildungseinrichtung). Damit die Fördermittel auch auf die Kulturpartner:innen möglichst gleichmäßig verteilt werden, gilt für diese ebenso eine Höchstgrenze von 2.000 € im Schul-/Kitajahr jeweils für die Stadt und für den Landkreis.
Im Folgenden finden Sie unsere Förderrichtlinien und alle Informationen rund um die Antragsstellung (zum Download: Förderrichtlinien und Hinweise 2025/2026 (pdf). Melden Sie sich gerne vorab, wenn Sie Fragen haben – wir beraten Sie gerne!
Antrag
- Antragsberechtigt sind Schulen und Kitas in Stadt und Landkreis Bamberg.
- Der Antrag muss VOR Projektstart gestellt werden.
- Die Anträge werden in der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Die Bearbeitung kann bis zu vier Wochen in Anspruch nehmen. Bitte beachten Sie dies bei Ihrer Planung!
- Sie erhalten die Bewilligung oder Absage per E-Mail.
Förderfähige Projekte
- Projekte mit kulturellem Bildungsschwerpunkt, die in Kooperation zwischen einer Schule oder Kita und externen Kulturpartner:innen
- Präventions-, Umwelt-, Ernährungs- oder Demokratie-Projekte ohne einen kulturell-kreativen Schwerpunkt werden nicht gefördert.
- Projekte in den Ferien (bei Schulen) oder am Wochenende werden nicht gefördert. Ziel ist, Kulturelle Bildung im regulären Schul-/Kitaalltag zu fördern, um alle Kinder zu erreichen.
- Es werden nicht nur und nicht alle Projekte aus der KS:BAM-Datenbank finanziell unterstützt
Förderfähige Kosten
- Honorar-, Material- und Fahrtkosten für Kulturpartner:innen
- Eintritte/Tickets für kulturelle Angebote und in kulturellen Einrichtungen
- Fahrtkosten für Kinder und Jugendliche innerhalb des Landkreises, wenn das Projekt außerhalb der Einrichtung stattfindet
Nicht förderfähige Kosten
- Einmalige Anschaffungen der Schule/Kita (z. B. technisches Equipment, Bücher u. Ä.)
- Personalkosten der Schule/Kita
- Reine Fahrtkosten
- Druckkosten
- Verpflegung und Übernachtung
- Abschlussfahrten oder Schullandheimaufenthalte
- Angebote für Lehrkräfte, Pädagogische Fachkräfte oder Eltern
Höhe der Förderung
- Gefördert werden bis zu 60% der förderfähigen Gesamtkosten bzw. maximal 800€ je Projekt und nie mehr als der Fehlbetrag.
- Sonderregelungen: Zirkus Giovanni (10,- € pro Kind), Chapeau Claque (40 % der förderfähigen Gesamtkosten) > Ziel ist, möglichst vielen Kindern die Projektteilnahme zu ermöglichen, da bei diesen Anbietern die Budget-Grenze sehr schnell erreicht wird; Theater Kuckucksheim (Theater, nicht Bauernhof), Dirk Bayer (kein Elternabend)
- Der Zuschuss ist eine freiwillige Leistung, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
- Eine Doppelförderung durch Stadt und Landkreis Bamberg ist nicht möglich.
Formular für den Förderantrag für das Schul-/Kitajahr 2025/2026:
KS:BAM-Förderantrag 2025/2026 (pdf)
Noch offene Fragen?
Lisa Hauke
lisa.hauke@stadt.bamberg.de | 0951 / 87-1416
Mittelabruf
Abrechnung
- Die Schule/Kita begleicht selbst die gesamten Projektkosten.
- Der KS:BAM-Zuschuss muss innerhalb von drei Monaten nach dem Projekt abgerufen werden. Die Einrichtung reicht dazu den ausgefüllten Kosten- und Finanzierungsnachweis mit Scans/Kopien der Belege (möglichst in einem PDF) ein. Die Frist für die Einreichung steht im Bewilligungsschreiben. Das Formular für den Kosten- und Finanzierungsnachweis wird mit der Bewilligungs-E-Mail verschickt.
- Der Zuschuss wird nur an die Bildungseinrichtung oder eine Lehrkraft/Pädagogische Fachkraft der antragsstellenden Schule oder Kita ausgezahlt.
- Sind die förderfähigen Gesamtkosten niedriger als angenommen, reduziert sich ggf. auch der Zuschuss (max. 60%). Sind sie höher, bleibt es bei der in Aussicht gestellten Höhe.
- Die Bearbeitung des Kosten- und Finanzierungsnachweis kann bis zu vier Wochen in Anspruch nehmen
Formular für den Mittelabruf für das Schul-/Kitajahr 2025/2026:
Kosten- und Finanzierungsnachweis 2025/2026(pdf)
Öffentlichkeitsarbeit
- Die Förderung durch den KS:BAM muss bei der Öffentlichkeitsarbeit der Bildungseinrichtung genannt werden. Das Logo erhalten Sie mit der Bewilligungs-E-Mail. Bei Veröffentlichung in den sozialen Medien nutzen Sie bitte auch #ks:bam oder verlinken Sie uns (Instagram: @ksbam.de / Facebook: https://www.facebook.com/ksbam.de).
- Der KS:BAM möchte die Vielfalt der kulturellen Bildungsprojekte dokumentieren und in die Öffentlichkeit tragen, u.a. auf unserer Homepage oder in den sozialen Medien. Schicken Sie uns dafür gerne Bilder von Ihrem Projekt an kontakt@ks-bam.de (JPG-Format, mind. 800 x 800 Pixel, inkl. Copyright-Angabe). Die Fotos müssen von den Urhebenden freigegeben sein. Wenn Personen zu sehen sind, bitten wir Sie um eine Bestätigung, dass diese/deren Eltern mit der Veröffentlichung einverstanden sind.
Finanzierung
Die Projektförderung wird ermöglicht durch die Stadt Bamberg, den Landkreis Bamberg sowie anteilig durch die Stiftung der Sparkasse Bamberg.