Allgemeines

Zusammenarbeit von Kultur und Schule/Kita stärken

Der KS:BAM fördert kulturelle Kooperationsprojekte von Schulen und Kitas aus Stadt und Landkreis Bamberg. Der Zuschuss erleichtert Lehr- und Pädagogischen Fachkräften die Umsetzung Kultureller Bildungsangebote in Zusammenarbeit mit außerschulischen Kulturpartner:innen. So bekommen noch mehr Kinder unkompliziert Zugang zu Kultureinrichtungen wie Museen, Theatern oder Kinos und können in Workshops, Wahlkursen oder Projektwochen selbst kreativ werden.


Förderrichtlinien und Hinweise

Förderfähig sind Projekte mit kulturellem Bildungsschwerpunkt, die in Kooperation zwischen einer Schule oder Kita und mindestens einem/einer externen Kulturpartner:in erfolgen. Es werden nicht nur und nicht alle Projekte aus der KS:BAM-Projektdatenbank finanziell unterstützt.

Der Fördertopf pro Schul- bzw. Kitajahr umfasst derzeit insgesamt 25.000 €. Innerhalb des Stadtgebietes kann eine Bildungsreinrichtung max. 2.000 € Gesamtförderung im Schul- bzw. Kitajahr 2024/2025 erhalten, im Landkreis Bamberg sind es bis zu 1.500 € Gesamtförderung je Einrichtung. Die Fördersummen gelten pro Schultyp, z. B. gilt eine Grund- und Mittelschule als zwei Bildungseinrichtungen.

Damit die Fördermittel nicht nur auf die Einrichtungen sondern auch auf die Kulturpartner:innen möglichst gleichmäßig verteilt werden, gilt für Letztere eine Höchstgrenze von 2.000 €.

Antrag

  • Der Antrag muss VOR Projektbeginn von einer Schule/Kita aus Stadt/Landkreis Bamberg gestellt werden.
  • Die Bearbeitung des Antrags kann bis zu vier Wochen in Anspruch nehmen.

Höhe der Förderung

  • Gefördert werden bis zu 60 % der förderfähigen* Gesamtkosten bzw. maximal 800 € je Projekt und nie mehr als der Fehlbetrag.
  • Der Zuschuss ist eine freiwillige Leistung auf die kein Rechtsanspruch besteht.
  • Eine Doppelförderung durch Stadt und Landkreis Bamberg ist nicht möglich!

Abrechnung

  • Die Bildungseinrichtung begleicht zuerst selbst die gesamten Projektkosten.
  • Der KS:BAM-Zuschuss kann innerhalb von drei Monaten nach dem Projekt abgerufen werden. Dazu reicht uns die Einrichtung den ausgefüllten Kosten- und Finanzierungsnachweis sowie die Scans/Kopien der Belege, möglichst in einem PDF ein.
  • Der Zuschuss wird nur an die Bildungseinrichtungen oder eine Lehrkraft/Pädagogische Fachkraft ausgezahlt.
  • Sind die förderfähigen* Gesamtkosten niedriger als angenommen, reduziert sich ggf. auch der Zuschuss (max. 60 %). Sind sie höher, bleibt es bei der in Aussicht gestellten Höhe.
  • Die Bearbeitung des Kosten- und Finanzierungsnachweis kann bis zu vier Wochen in Anspruch nehmen.

Öffentlichkeitsarbeit

  • Die Förderung durch den KS:BAM muss bei der Öffentlichkeitsarbeit der Bildungseinrichtung genannt werden, das Logo finden Sie in der Bewilligungs-E-Mail. Verlinken Sie uns auch gerne auf Facebook und/oder Instagram und nutzen Sie #ksbam bzw. @ks_bam.

Bildergalerie

  • Der KS:BAM möchte die Vielfalt der kulturellen Bildungsprojekte dokumentieren und in die Öffentlichkeit tragen. Auf unserer Website sowie den Social-Media-Kanälen entstehen Bildergalerien, in denen wir gerne auch Ihr Projekt vorstellen.
  • Schicken Sie uns hierfür ein oder mehrere digitale Bilder an kontakt@ks-bam.de (JPG-Format, mind. 800 x 800 Pixel, mit Copyright-Angabe).
  • Die Fotos müssen von den Urhebenden freigegeben sein. Wenn Personen zu sehen sind, bitten wir Sie um Bestätigung, dass diese/deren Eltern mit der Veröffentlichung einverstanden sind.


Noch offene Fragen:
 anna.huth@stadt.bamberg.de, 0951 87-1413

Bitte geben Sie, falls bereits vorhanden, immer Ihre Bewilligungsnummer an (siehe Bewilligungsschreiben).

*Nicht förderfähig sind:

  • Reine Präventions-, Umwelt-, Ernährungsprojekte (es sei denn, sie haben einen kultureller Bildungsschwerpunkt)
  • Einmalige Anschaffungen der Schule/Kita (z. B. technisches Equipment, Bücher u. Ä.)
  • Personalkosten der Schule/Kita (ausschließlich Honorarkosten für den/die Kulturpartner:in)
  • Reine Fahrtkosten oder Fahrtkosten außerhalb des Landkreises Bamberg
  • Druckkosten
  • Verpflegung und Übernachtung
  • Abschlussfahrten oder Schullandheimaufenthalte
  • Angebote für Lehrkräfte, Pädagogische Fachkräfte oder Eltern ohne Kinder/Jugendliche


Förderantrag

Innerhalb des Stadtgebietes kann eine Bildungsreinrichtung max. 2.000 € Gesamtförderung im Schul- und Kitajahr 2024/2025 erhalten. Bildungseinrichtungen im Landkreis Bamberg können bis zu 1.500 € Gesamtförderung im Schul- und Kitajahr 2024/2025 erhalten. Die Fördersumme gilt pro Schultyp.

Antrag

  • Der Antrag muss VOR Projektbeginn gestellt werden.
  • Die Bearbeitung des Antrags kann bis zu vier Wochen in Anspruch nehmen.

Höhe der Förderung

  • Gefördert werden bis zu 60 % der förderfähigen Gesamtkosten bzw. maximal 800 € je Projekt und nie mehr als der Fehlbetrag.
  • Der Zuschuss ist eine freiwillige Leistung auf die kein Rechtsanspruch besteht.
  • Eine Doppelförderung durch Stadt und Landkreis Bamberg ist nicht möglich!

Öffentlichkeitsarbeit

  • Die Förderung durch den KS:BAM muss bei der Öffentlichkeitsarbeit der Bildungseinrichtung genannt werden, das Logo finden Sie in der Bewilligungs-E-Mail. Nutzen Sie ggf. auch #ksbam bzw. @ks_bam.

Hier finden Sie den Förderantrag für das Schul- und Kitajahr 2024/2025!


Mittelabruf

  • Die Bildungseinrichtung begleicht zuerst selbst die gesamten Projektkosten.
  • Der KS:BAM-Zuschuss kann innerhalb von drei Monaten nach dem Projekt abgerufen werden. Dazu reicht uns die Bildungseinrichtung den ausgefüllten Kosten- und Finanzierungsnachweis sowie die Scans/Kopien der Belege, möglichst in einem PDF ein.
  • Die Bearbeitung des Kosten- und Finanzierungsnachweis kann bis zu vier Wochen in Anspruch nehmen.
  • Der Zuschuss wird nur an die Bildungseinrichtung oder eine Lehrkraft/Pädagogische Fachkraft ausgezahlt.
  • Sind die förderfähigen Gesamtkosten niedriger als iangenommen, reduziert sich ggf. auch der Zuschuss (max. 60%). Sind sie höher , bleibt es bei der in Aussicht gestellten Höhe.
  • Die Bearbeitung des Kosten- und Finanzierungsnachweis kann bis zu vier Wochen in Anspruch nehmen.

Bildergalerie

  • Der KS:BAM möchte die Vielfalt der kulturellen Bildungsprojekte dokumentieren und in die Öffentlichkeit tragen. Auf unserer Website sowie den Social-Media-Kanälen entstehen Bildergalerien, in denen wir gerne auch Ihr Projekt vorstellen.
  • Schicken Sie uns hierfür ein oder mehrere digitale Bilder an kontakt@ks-bam.de (JPG-Format, mind. 800 x 800 Pixel, mit Copyright-Angabe).
  • Die Fotos müssen von den Urhebenden freigegeben sein. Wenn Personen zu sehen sind, bitten wir Sie um Bestätigung, dass diese/deren Eltern mit der Veröffentlichung einverstanden sind.

Hier finden Sie den Kosten- und Finanzierungsnachweis Schuljahr 2024/2025


Finanzierung

Die Projektförderung wird ermöglicht durch die Stadt Bamberg, den Landkreis Bamberg sowie anteilig die Stiftung der Sparkasse Bamberg.